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09.04.2025 | Arbeitsrecht:
Zum Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beweist keineswegs zwingend die Arbeitsunfähigkeit – zumindest, wenn sie der laufenden Kündigungsfrist auffallend nahe kommt
Wenn zwischen Zugang einer Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist und der Dauer einer Arbeitsunfähigkeit eine auffällige zeitliche Koinzidenz besteht, so vermag es dieser Umstand im Regelfall, den Beweiswert entsprechender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erschüttern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kündigungsfrist durch eine oder mehrere Bescheinigungen abgedeckt wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21.08.2024 – 5 AZR 248/23 entschieden und damit sicherlich die Interessen mancher Arbeitgeber gestärkt, die zumindest verwundert über jene Arbeitnehmer waren, die mit Eingang der Kündigung „abtauchen“.
Ein Arbeitnehmer wird sich wohl künftig nicht auf die bloße Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beschränken können, um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im zeitlichen Kontext zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erhalten, sondern er muss im Streitfall beweisen, dass er durchgängig arbeitsunfähig war.
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Christian Prauser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht