08.10.2020 | Gesellschaftsrecht:
Geschäftsführer, insbesondere auch sogenannte Fremd-Geschäftsführer, sind keine Arbeitnehmer. Auf sie sind grundsätzlich die gesetzlichen Arbeitnehmerregelungen auch nicht anwendbar.
Zuletzt gab es jedoch einige Entwicklungen in der Rechtsprechung, die insbesondere bei Fremd-Geschäftsführern eine gewisse Annäherung an arbeitsrechtliche Vorschriften erkennen ließen.
Mit Entscheidung vom 11.06.2020 – 2 AZR 374/19 – hat das Bundesarbeitsgericht jetzt allerdings noch einmal klargestellt, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen zugunsten von Arbeitnehmern, die in § 622 BGB geregelt sind, nicht auf freie Dienstverhältnisse, also auch nicht auf Geschäftsführer-Verträge, anzuwenden sind.
Christian Prauser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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