Designrecht

Mit einem Design wird die optisch-ästhetische Erscheinung eines Produktes geschützt. Dieser Schutz kann durch Eintragung eines Geschmacksmusters (Maximalschutzdauer: 25 Jahre) begründet werden. Seit einigen Jahren gibt das EU-Recht aber unter bestimmten Voraussetzungen auch Schutz für sogenannte nicht eingetragene Geschmacksmuster, deren Schutzdauer allerdings auf 3 Jahre beschränkt ist.

 

Im Designrecht bieten wir unseren Mandanten eine Komplettberatung und -vertretung:

  • Überprüfung der Schutzfähigkeit
  • Anmeldung von deutschen, europäischen und international registrierten Marken
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (vor allem Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz) durch Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage oder Hinterlegung von Schutzschriften
  • Verwertung des Designs durch Gestaltung oder Überprüfung von Kauf- und Lizenzverträgen