Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz dient dem Schutz geistigen Eigentums und des lauteren Wettbewerbs. Diesem Schutz unterliegen technische Erfindungen (Patente, Gerbrauchsmuster, Arbeitnehmererfindungen), ästhetische Erfindungen und Designs (Geschmacksmuster), Produkt-, Handels- und Dienstleistungsmarken, Firmenbezeichnungen, Domains und Herkunftsangaben (Marken) sowie nicht sonderrechtlich geschützte wettbewerblich eigenartige Produkte und Designs, die Schutz nach den Regeln des Wettbewerbsrechts genießen können.

Zielsetzung des Wettbewerbsrechtes ist es ferner, unlauteren Wettbewerb, namentlich wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen, unwahre oder irreführende Angaben, geschäftsschädigende Äußerungen und ähnliches leistungsfremdes Marktverhalten zu bekämpfen.

 

Diesem Oberbegriff unterliegen: