Presserecht

Schlagwortartig ausgedrückt ist Gegenstand des Presserechts die Beurteilung der Zulässigkeit von Berichterstattung in Wort und Bild durch Medien.

Geprägt wird dieses Rechtsgebiet vor allem durch die Kollision zweier Schutzgüter, nämlich einerseits dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, das ihm ein Recht auf Integrität und Selbstbestimmung garantiert, und andererseits der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit, die ein Recht der Öffentlichkeit an freier und auch kritischer Berichterstattung anerkennt.

Unter Abwägung dieser kollidierenden Interessenlagen dreht sich das Presserecht meist um folgende Fragen:

  • Wann darf eine Person abgebildet werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist die namentliche Nennung zulässig?
  • Welcher Maßstab ist im Einzelfall an die journalistische Sorgfaltspflicht bei der Recherche anzulegen?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf sich ein Journalist auf Angaben Dritter verlassen?
  • Wann und wie muss die Presse eine Gegendarstellung veröffentlichen, einen Widerruf abdrucken oder sich zur Unterlassung verpflichten?
  • Wer haftet für die Unrichtigkeit einer Pressedarstellung?
  • Muss Schadensersatz oder eine Entschädigung bezahlt werden?
  • Wie können Ansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden, z. B. durch Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage oder Hinterlegung von Schutzschriften?