STEUERSTRAFRECHT

Auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts gehören vor allem die nachfolgenden Bereiche zu unseren Schwerpunkten:

  • Erstellung von und Unterstützung bei steuerlichen Selbstanzeigen und Begleitung des Mandanten zur Erreichung der Straffreiheit
  • Vertretung und Beratung des Mandanten im Rahmen von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren inklusive der Verhandlung mit den Verfolgungsbehörden und den Finanzämtern
  • Vertretung von Mandanten vor Strafverfolgungsbehörden und Gerichten