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13.02.2019 | Digitalisierung:

LEGAL TECH – CHANCE ODER GEFAHR FÜR KANZLEIEN

Die Entscheidung des LG Berlin über die Zulässigkeit einer Legal Tech Plattform und die damit verbundene Diskussion über die Digitalisierung im Bereich der Rechtsberatung.

Dass die Digitalisierung auch vor dem traditionsreichen Beruf des Anwalts keinen Halt macht, hätte man wohl lange nicht für möglich gehalten. Doch Legal Tech und die sich dahinter verbergende digitale neue Welt der Rechtsberatung, ist immer mehr auf dem Vormarsch.

Erst kürzlich hat das LG Berlin (Urteil v. 15.01.2019 – Az. 15 O 60/18) entschieden, dass das Angebot der Mietright GmbH nicht dem Rechtsdienstleistungsgesetz widerspricht. Bei der Mietright GmbH handelt es sich um ein Legal Tech Unternehmen, welches die Plattform ‚www.wenigermiete.de‘ betreibt. Hierauf können Verbraucher softwarebasiert und ohne Kostenrisiko – so wirbt jedenfalls der Betreiber – ihre Mietrechte prüfen und gegebenenfalls durchsetzen lassen.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hatte bei dem Verfahren vor dem LG Berlin Unterlassungsansprüche gegen die Anbieter der Plattform geltend gemacht. Die RAK Berlin warf dabei der Mietright GmbH unlauteres Handeln wegen des Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vor. Im RDG wird grundsätzlich, um Rechtssuchende vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen, die Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen verboten, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt. Die wohl häufigste Ausnahme des Verbotes ist dabei die Erlaubnis für Inkassodienstleistungen. Über eine solche Erlaubnis verfügt auch die Mietright GmbH für das Betreiben der Plattform ‚www.wenigermiete.de‘. Die RAK Berlin war jedoch der Auffassung, dass das Legal Tech Unternehmen auch dann Rechtsberatung anbietet, wenn inkassofähige Forderungen fehlen. Anders hat dies das LG Berlin beurteilt, welches darauf abstellt, dass im Rahmen der Inkassotätigkeit eine umfassende Prüfung rechtlicher Forderungen erfolgen darf und somit auch die rechtliche Beratung, ob überhaupt eine Forderung vorliegt, zulässig ist. Die Mietright GmbH kann demnach (bis auf Weiteres) ihr Geschäftsmodell fortsetzen.

Doch nicht nur im Bereich des Mietrechts sind Legal Tech Unternehmen auf dem Vormarsch. Ob im Verkehrsrecht bei Bußgeldbescheiden oder im Fahrgast- und Fluggastrecht bei Verspätungen und Annullierungen werben Legal Techs mit schneller und risikoloser Hilfe. Das Verfahren ist dabei weitestgehend dasselbe. Die Unternehmen nutzen Algorithmen, welche die Erfolgsaussichten einer Klage ausrechnen. Hat der Verbraucher daraufhin mit der Klage Erfolg, behält der Dienstleister einen Teil des erlangten Geldes. Hat der Kunde jedoch keinen Erfolg, fällt auch keine Provision an.

Kritiker befürchten, dass durch diese Geschäftsmodelle der Standard der Rechtsberatung herabgesetzt wird. Zudem würde der Rechtsberatung ein Raum geöffnet, in welchem keine Bindung an die anwaltlichen Berufsregeln gegeben ist: kein Verbot der Vertretung bei Interessenskollisionen, keine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, keine Pflicht zur ausreichenden Haftpflichtversicherung und eben auch kein Verbot von externen Kapitalgebern.

Die Legal Techs verweisen dagegen auf den Mehrwert für die Verbraucher. Etwaige Plattformen würden Verbrauchern mithilfe von Software zu ihrem Recht verhelfen, welche sonst aus Angst vor hohen Kosten und teuren Prozessen nichts unternommen hätten. Doch nicht nur der Verbraucher soll hiervon profitieren. Auch für Anwälte und Kanzleien sollen Legal Techs Möglichkeiten bieten. Es ist dabei von Zeitersparnis durch automatisierte Arbeitsabläufe die Rede, aber auch von Mandantenakquise mit und durch Legal Tech. Scheitert der Dienstleister außergerichtlich, werden die Ansprüche klageweise, dann vertreten durch Anwälte, geltend gemacht. Ähnlich hat dies auch das LG Berlin im Urteil vom 15.01.2019 beurteilt, indem es ausführte, dass die Verbraucher „sonst wohl den Weg in eine Anwaltskanzlei nicht gefunden hätten“.

Ohne Frage ist jedenfalls die Digitalisierung der Rechtsbranche, insbesondere in Form der Legal Techs, in der Zukunft nicht wegzudenken. Unweigerlich wird sich hierdurch die Rechtsbranche verändern. Dass das Berufsbild des Anwalts jedoch vollständig entfällt und ersetzt wird, ist jedoch (zumindest in absehbarer Zeit) absolut unwahrscheinlich. Vielmehr bietet sich für Kanzleien und Anwälte nunmehr die Chance und zugleich die Herausforderung Legal Techs zu nutzen und den Fortschritt im Zuge der Digitalisierung mitzumachen.

 

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