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30.11.2023 | lunch & law:
lunch & law: KI im Personalmanagement
KI ist – nicht zuletzt seit dem launch von ChatGPT – in aller Munde. Nahezu jeder Unternehmer wird sich daher schon Gedanken gemacht haben, ob der Einsatz automatisierter Software nicht auch im eigenen Unternehmen den Profit steigern kann. Gerade im Bereich des Personalmanagements scheint der Einsatz autonomer Lösungen auf den ersten Blick vorteilhaft. Denn liegt nicht gerade in jedem Bewerbungsverfahren das Risiko begründet, dass Emotionen oder der erste Anschein der Intuition selbst den erfahrensten Personaler zu einer Einstellung bewegen, obgleich bei nüchtern sachlicher Bewertung eines Bewerbungsprofils ein ganz anderer Kandidat vorzugswürdig sein könnte? Ist nicht steter Begleitfaktor von Personalführung das Zuerkennen einer Sympathiewertung, obwohl das Leistungsniveau des Arbeitnehmers in Wahrheit sinkt oder stagniert?
Es erscheint naheliegend, für einen solch sachlichen Blick auf das eigene Unternehmen der Beurteilung einer Software zu vertrauen – verlockend scheint dabei insbesondere eine Software, die ihr „Wissen“ stetig weitet und somit anhand der ihr Ursprungs gesetzten Regeln und alten wie neuen Inputs schließlich einen eigenen „Verstand“ erlangt („machine learning“). Gerade in der Mitarbeiterführung und im Recruiting verspricht der Einsatz von Software eine Kompetenz, die der menschlichen Intuition überlegen scheint.
Dass es dieser versprochenen neuen Sachlichkeit bereits in tatsächlicher Hinsicht zu misstrauen gilt, hat unser Of Counsel Prof. Dr. Tobias Huep unseren Gästen bei unserem jüngsten lunch & law im Dachgeschoss des Hotels Adina mit Blick über die Dächer Nürnbergs anschaulich vermittelt. Denn auch die schlauste Künstliche Intelligenz ist eben nur so intelligent, wie die ihr verfütterten Datensätze vollständig als auch neutral sind. Voreingenommene Datensätze können nur voreingenommene Antworten erzeugen, eine große Vielfalt erfordert aber das Einspeisen gigantischer (unternehmensbezogener) Datenmengen. Auch, so warnte Huep, droht der Einsatz von Software bei der Beurteilung anderer Personen eine gewisse KI-Gläubigkeit und -Abhängigkeit zu fördern, obwohl es den HR-Mitarbeitern nur schwerlich möglich ist, die Prognosegrundlage einer Entscheidungen der KI überhaupt zu hinterfragen.
Auch und gerade in rechtlicher Hinsicht problematisch ist dabei der Einsatz fortwährend lernender und somit einer dynamischen KI. Diese droht nicht nur sich fernab des Ursprungs erkannten Risikos in ihren Entscheidungen von menschgemachten Regularien zu entkoppeln.
Gerade das Ansammeln gigantischer Datenmengen, die für ein Anlernen der KI nun mal unabdingbar sind, droht dabei gegen den Grundsatz der Datenminimierung in Art. 5 DSG-VO zu verstoßen. Insbesondere personenbezogene Daten dürfen nur im äußersten Ausnahmefall erhoben werden.
Zudem könne der Einsatz von KI im Bewerbungsprozess sehr schnell den Anschein einer mittelbaren Diskriminierung auslösen. Da ein Bewerber weder weiß, auf welcher Datengrundlage das System arbeitet, noch, ob es unzulässige Kriterien in die Auswahlentscheidung auch nur am Rande einfließen lässt, kann der Einsatz von KI bereits bei der Vorselektion der Bewerber (Nichteinladung) den Anschein einer unzulässigen Diskriminierung erzeugen.
Ungeachtet der großen Herausforderungen verstand es Herr Prof. Dr. Huep, unsere Gäste für die unzähligen Anwendungsbereiche der KI für Arbeitgeber zu begeistern und somit mit reichlich Gesprächsstoff zum gemeinsamen Mittagessen einzuladen.
Für diejenigen, die die Teilnahme versäumt haben, findet sich das Skript zum Vortrag auch auf unserer Homepage unter:
https://www.mgup-kanzlei.de/wp-content/uploads/2023/11/KI_im_Personalmanagement.pptx
Wir freuen uns über den gelungenen Abschluss unserer Reihe lunch & law im Jahr 2023, die wir auch im kommenden Jahr wieder mit spannenden Themen für Sie fortsetzen werden. Bereits jetzt können Sie sich in unserem Newsletter eintragen, damit Sie auch die nächste Ausgabe unseres Formats nicht verpassen. Schreiben Sie uns einfach an aktuelles@mgup.de
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