21.02.2022 | Bankrecht:
Verwahrentgelte sind zur Zeit häufiger Gegenstand landgerichtlicher Urteile. Nun hatte sich mit dem OLG Dresden ein Oberlandesgericht mit dem Thema zu befassen. Eine Einordnung.
Es existieren mittlerweile sowohl Judikate, die Negativzinsen für unzulässig halten (LG Berlin, 28.10.2021, 16 O 43/21, anhängig beim Kammergericht Berlin, 5 U 126/21; LG Düsseldorf, 22.10.2021; 12 O 34/21) als auch Urteile, die (vor allem) Zahlungsdiensterahmenverträge hierzu unbeanstandet lassen (LG Leipzig, 08.07.2021, 5 O 640/20; offen in diese Richtung LG Tübingen, 26.01.2018, 4 O 187/17). Wegweisend sind zwei grundlegende Fragen:
Das OLG Dresden (Berufungsverfahren zu dem oben zitierten Urteil des LG Leipzig) hat nun in einem bislang unveröffentlichten Hinweisbeschluss (18.01.2022, 8 U 1389/21) ein Verwahrentgelt für zulässig erachtet und folgende Aussagen getroffen:
Meines Erachtens sind dies die zutreffenden Antworten auf die oben gestellten Fragen. Dogmatisch lässt sich nur „mit einigen Klimmzügen“ begründen, dass ein bestimmter Vertrag quasi verboten sein soll. Dies würde aber zu der unbefriedigenden Situation führen, dass Banken die Kontoführungsgebühr (für alle Kunden?) so erhöhen müssten, bis die Verwahrung nicht mehr defizitär ist oder, dass ihnen – im Sinne eines Sonderopfers – eine unentgeltliche Dienstleistung aufgezwungen wird. Für (freilich entgeltliche) Basiskonten mag ein Kontrahierungszwang und ein Eingriff in die Vertragsfreiheit ein legitimes Ziel darstellen. Aber kann dies für die Verwahrung einer Geldreserve von mindestens wohlhabenden Menschen gelten?
Natürlich kann (und wird wohl) auch die Klärung dieser Rechtsfrage wieder der Judikative und damit den Richtern des XI. Zivilsenates beim Bundesgerichtshofs überlassen bleiben. Tatsächlich könnte aber auch der Gesetzgeber sich dieser hoch praxisrelevanten Frage annehmen und den § 700 BGB um einen klarstellenden Satz zum zulässigen Verwahrentgelt ergänzen. Da es auch um etwaige Rückforderungsansprüche der Kunden gehen wird, dürfte eine Zinswende allein das Thema nicht beruhigen. Die immer noch mittelständisch geprägte deutsche Kreditwirtschaft würde von Rechtssicherheit in dieser wirtschaftlich sehr relevanten Frage profitieren.
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Dr. Cornelius Held
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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