Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Ein Schwerpunkt unserer juristischen Kompetenzen als Wirtschaftskanzlei in Nürnberg ist das Arbeitsrecht. Unser Beratungsspektrum deckt alle relevanten Bereiche für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Dies beginnt bei der Gestaltung und beim Abschluss von Arbeitsverträgen, erstreckt sich über alle arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und reicht bis zum kollektiven Arbeitsrecht oder bis zu juristischen Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
Im Rahmen unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg von Meinhardt, Gieseler & Partner vertreten wir Mandanten in folgenden Bereichen:
Individualarbeitsrecht:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Prüfung und Änderung von Arbeitsverträgen
- Beratung sowie Vertretung bei Auseinandersetzungen über die Auslegung einzelner vertraglicher Regelungen
- Beratung bei Vereinbarungen über eine einvernehmliche Vertragsbeendigung (Aufhebungsverträge)
- Prozessuale Vertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungsschutzklagen)
Sonstige Streitigkeiten:
- Abmahnungen
- Zeugnis
- Sonderkündigungsschutz
- Gewinnbeteiligungen/Gratifikationen
Beratung zu Spezialthemen, wie
- Fragen bei Betriebsübernahmen (Betriebsübergang/§ 613 a BGB)
- Änderungskündigungen
- Ansprüche aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Gleichbehandlung und Diskriminierung (AGG)
Kollektives Arbeitsrecht
- Beratung zu allen Themen des Betriebsverfassungsrechts
- Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten sowie
- umfangreiche Beratung im Zusammenhang mit allen betriebsverfassungsrechtlich auftretenden Fragen und Problemen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat)
- Beratung von Unternehmen bei Abschluss von Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialplänen
Betriebliche Altersversorgung
- Gestaltung von Versorgungsordnungen
- Einzelfragen zur Frage der Unverfallbarkeit und Auslegung der betrieblichen Altersversorgung