Bausparkassenrecht
Mag dem Bausparvertrag auch heute in der Werbung das Image anhaften, nur etwas für Spießer zu sein, ist das Recht der Bausparkassen eine bis vor Kurzem selten streitige, aber hoch interessante Rechtsmaterie. Das Bausparkassenrecht wurde für die breite Öffentlichkeit interessant, als sich Bausparkassen aufgrund der Niedrigzinsphase gezwungen sahen, hochverzinste, aber nicht zur Baufinanzierung genutzte Altverträge zu kündigen. An der – vom Bundesgerichtshof letztlich bestätigten – Rechtsprechungslandschaft hatten wir mit zahlreichen die Bausparkassen bundesweit bestätigenden Urteilen der Land- und Oberlandesgerichte erheblichen Anteil. Aber nicht nur Kündigungen können Gegenstand von Prozessen sein. Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere zu Gebühren und Entgelten mussten zuletzt häufiger vor Gericht verteidigt werden. Schließlich bemühen Verbraucher selbst gegenüber Bausparkassen den vermeintlichen „Widerrufsjoker“.
Mit vier auf das Bankrecht spezialisierten Rechtsanwälten beraten und vertreten wir derzeit zwei private sowie eine öffentlich-rechtliche Bausparkasse und sind auch auf Verbandsebene tätig. Insbesondere Rechtsanwalt Johannes Meinhardt, M.B.A. erwarb gerade in dieser Materie einen hervorragenden Ruf als renommierter Experte und wird häufig zu Vorträgen eingeladen.
Ihre Rechtsanwälte zum Fachgebiet Bausparkassenrecht:
Johannes Meinhardt M.B.A.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
T 0911 580 560-20
meinhardt@mgup.de
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Alexander Göhrmann
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
T 0911 580 560-35
goehrmann@mgup.de
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Paul Skatulla
Rechtsanwalt
Licencié en droit (Toulouse)
T 0911 580 560-0
skatulla@mgup.de
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