Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz dient dem Schutz geistigen Eigentums und des lauteren Wettbewerbs. Diesem Schutz unterliegen technische Erfindungen (Patente, Gerbrauchsmuster, Arbeitnehmererfindungen), ästhetische Erfindungen und Designs (Geschmacksmuster), Produkt-, Handels- und Dienstleistungsmarken, Firmenbezeichnungen, Domains und Herkunftsangaben (Marken) sowie nicht sonderrechtlich geschützte wettbewerblich eigenartige Produkte und Designs, die Schutz nach den Regeln des Wettbewerbsrechts genießen können.
Zielsetzung des Wettbewerbsrechtes ist es ferner, unlauteren Wettbewerb, namentlich wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen, unwahre oder irreführende Angaben, geschäftsschädigende Äußerungen und ähnliches leistungsfremdes Marktverhalten zu bekämpfen.
Diesem Oberbegriff unterliegen:
- das Markenrecht
- das Geschmacksmusterrecht
- das Patentrecht
- das Arbeitnehmererfinderrecht
- das Gebrauchsmusterrecht
- das Wettbewerbsrecht
Ihre Rechtsanwälte zum Fachgebiet Arbeitsrecht:
Nicola Scholz-Recht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
T 0911 580 560-25
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