Handelsvertreterrecht

Das Handelsrecht ist das klassische Recht der Kaufleute und Unternehmen. Es enthält spezielle, vom normalen Zivilrecht abweichende Regelungen für Handelsgeschäfte und verwandte Bereiche.

Hierzu gehört u.a. auch das Handelsvertreterrecht. Durch Sondervorschriften, wie z. B. über Provisionsansprüche und deren ordnungsgemäße Erfüllung oder die komplexe Regelung eines Ausgleichsanspruches, regelt es die besondere Interessenlage zwischen dem Unternehmen als Prinzipal und dem Handelsvertreter.

Im Handelsvertreterrecht beraten und vertreten wir Mandanten auf beiden Seiten in ganz unterschiedlichen Branchen.

Ihre Rechtsanwälte zum Fachgebiet Handelsvertreterrecht:

Rechtsanwalt

Dr. Norbert Gieseler

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
T 0911 580 560-24
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MG&P Ansprechpartner Christian Prauser

Christian Prauser

Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Christina Elpers

Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
T 0911 580 560-16
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