Handelsvertreterrecht
Das Handelsrecht ist das klassische Recht der Kaufleute und Unternehmen. Es enthält spezielle, vom normalen Zivilrecht abweichende Regelungen für Handelsgeschäfte und verwandte Bereiche.
Hierzu gehört u.a. auch das Handelsvertreterrecht. Durch Sondervorschriften, wie z. B. über Provisionsansprüche und deren ordnungsgemäße Erfüllung oder die komplexe Regelung eines Ausgleichsanspruches, regelt es die besondere Interessenlage zwischen dem Unternehmen als Prinzipal und dem Handelsvertreter.
Im Handelsvertreterrecht beraten und vertreten wir Mandanten auf beiden Seiten in ganz unterschiedlichen Branchen.
Ihre Rechtsanwälte zum Fachgebiet Handelsvertreterrecht:
Dr. Norbert Gieseler
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Christina Elpers
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
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