STIFTUNGSRECHT
Wir beraten vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen bei der Gründung von rechtsfähigen Stiftungen. Anliegen und Ziel ist, Wunsch und Wille des Stifters zu dokumentieren und in der Stiftungssatzung in rechtsgültiger Weise dauerhaft realisierbar zu manifestieren. Von Relevanz sind hierfür insbesondere die Besetzung der Gremien einer Stiftung (Vorstand, Beirat) und die Regelungen, nach welchem Modus diese später nachbesetzt werden. Das Stiftungsziel soll nachhaltig erreicht und spätere Streitigkeiten vermieden werden.
In steuerlicher Hinsicht setzen wir dies gerne mit Ihrem Steuerberater gemeinsam um, können aber auch die steuerrechtliche Beratung übernehmen.
Die Organe bestehender Stiftungen beraten und vertreten wir, wenn erforderlich und gewünscht, gegenüber der Stiftungsaufsicht, den Finanzbehörden und jeglichen Interessenten.
Banken und Sparkassen bieten wir die Erstellung und Begleitung eines Stiftungskonzeptes an und unterstützen diese, wenn Sie Ihren Kunden Stiftungsberatung anbieten, eine eigene Stiftung gründen wollen oder im Rahmen der nachhaltigen Vermögensberatung ein Konzept etablieren, Stiftungen zu ermöglichen und zu verwalten.
Ihre Rechtsanwälte zum Fachgebiet Stiftungsrecht:
JOHANNES MEINHARDT M.B.A
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
T 0911 580 560-20
meinhardt@mgup.de
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