RECHTSANWALT FÜR URHEBERRECHT in Nürnberg – FÜR NATIONALE UND INTERNATIONALE MARKEN

Durch das Urheberrecht wird dem Schöpfer eines „Werkes“ Schutz gewährt. „Werke“ im Sinne des Urheberrechts sind nicht nur künstlerische Leistungen wie Werke der bildenden Kunst, der Musik und literarische Werke. Dazu gehören beispielsweise auch Bauwerke, Lichtbilder jeder Art oder die darstellenden Leistungen sogenannter ausübender Künstler wie etwa Schauspieler oder Interpreten.

Mit den Regelungen soll dem Urheber zum einen Schutz seiner Persönlichkeit gewährt werden, z. B. durch sein ausschließliches Recht zur Verwertung des Werkes und durch seinen Anspruch auf seine Benennung als Urheber. Zum anderen ist es das Ziel des Urheberrechts, den wirtschaftlichen Interessen des Urhebers Rechnung zu tragen und ihn vor Ausbeutung seiner Leistung und wirtschaftlicher Benachteiligung zu bewahren.

 

Rechtsanwalt für Urheberrecht in Nürnberg unterstützt Mandanten im Urheberrecht vor allem

  • durch Überprüfung der Schutzfähigkeit eines „Werkes“
  • bei der „friedlichen“ Regelung urheberrechtlicher Fragen, insbesondere durch Beratung im Vorfeld der Schöpfung und bei dem Abschluss von Verträgen über urheberrechtlich geschützte Leistungen
  • bei Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (z. B. auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunftserteilung und Vernichtung) durch Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage oder Hinterlegung von Schutzschriften

 

Urheberrecht – Schutzfähigkeit von Werken klären

Originalität ist eines der zentralen Kernelemente des modernen Urheberrechts. Es ist zugleich Voraussetzung für die Legitimation eines urheberrechtlichen Schutzes. Der Gesetzgeber hat zwei Wege aufgezeigt, dieses Merkmal zu umschreiben: Durch die Beschreibung des Entstehungsprozesses oder durch Beschreibung des Ergebnisses. In der Praxis wählen Spezialisten meistens eine Kombination aus beiden Wegen.

Die Rechtsordnungen Kontinentaleuropas stellen den Aspekt der Persönlichkeit des Urhebers in den Vordergrund: Das Werk ist hier schon deshalb schützenswert, weil es ein Stück entäußerter und materialisierter Persönlichkeit des Urhebers ist. Mit diesem Ansatz wird auch gleich das Objekt des Urheberrechts bestimmt – schützenswert ist nur, was Ausdruck der individuellen Leistung eines Schöpfers ist. Folgerichtig können die Sprache allein, eine Maltechnik, historische Daten oder Geschehnisse nicht als Objekte des Urheberrechts gelten.

 

Zitatrecht beschränkt das Urheberrecht

Seit Bestehen urheberrechtlicher Normen ist es anerkannt, dass dem Urheberrecht durch das Zitatrecht im Rahmen der künstlerischen und wissenschaftlichen Behandlung urheberrechtlich geschützter Werke Grenzen gesetzt sind. Da die juristische Einschätzung und die Rechtsprechung in Deutschland und in Europa schon sehr unterschiedlich ausfallen können, ist es gerade in Zeiten der vollkommenen Transparenz des globalen Internets gerade bei Verhältnis von Urheberrecht und Zitatrecht besondere Vorsicht geboten. Mit einer fachlichen Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt für Urheberrecht in Nürnberg vermeidet man Fallstricke, die schnell ganze Biografien und Existenzen beeinflussen können.

 

Teamwork – persönlicher Anteil des einzelnen Urhebers

Häufiger Grund für juristische Auseinandersetzungen im Urheberrecht sind auch die Zuordnung und Definition der persönlichen Anteile bei Werken, die in Teamarbeit entstanden sind. Ob bei Opernaufführungen oder Software-Entwicklungen – sehr viele Werke sind so komplex, das sie in der Regel von Urhebern aus ganz unterschiedlichen Disziplinen und Fachrichtungen gemeinsam erstellt werden. Hier den persönlichen Anteil des Einzelnen zu definieren und die daraus resultierenden rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen erfordert eine weitreichende juristische Erfahrung.

 

Prävention und Mediation mit Rechtsanwälten

Mit einer präventiven Beratung bieten unsere Rechtsanwälte in Nürnberg unseren Mandanten ein juristisch sicheres Fundament bei allen Fragen im Urheberrecht. Bei Auseinandersetzungen haben sich in der Praxis einvernehmliche Lösungen mit allen beteiligten Parteien als hilfreich erwiesen. Nur wenn die Auffassungen zu weit auseinander liegen halten wir eine gerichtliche Klärung für unvermeidlich und angeraten. In diesem Fall vertritt unser Rechtsanwalt unsere Mandanten von der Kanzlei in Nürnberg aus bundesweit an allen Gerichten. Für Streitfälle auf internationaler Ebene können wir über assoziierte Anwaltskanzleien und versierten Kollegen aus dem persönlichen Netzwerk eine kompetente Beratung und Vertretung auch vor Ort in den jeweiligen Ländern gewährleisten.