ERFAHRENER RECHTSANWALT FÜR WETTBEWERBSRECHT IN NÜRNBERG

Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz lauteren Verhaltens unter Wettbewerbern. Es bietet z. B. Ansprüche (vorwiegend auf Unterlassung, in Einzelfällen aber auch auf Auskunftserteilung und Schadensersatz) gegen irreführende, unwahre oder herabsetzende Werbeangaben oder Äußerungen eines Konkurrenten, unlautere Werbemaßnahmen, oder Verwertung und Verbreitung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen. Unter besonderen Voraussetzungen gewährt das Wettbewerbsrecht auch Schutz gegen die Nachahmung eines wettbewerblich eigenartigen Produkts, selbst wenn das Produkt nicht sonderrechtlich (also z. B. durch ein Geschmacksmuster) geschützt ist.

 

Zu den Leistungen gehören vor allem

  • die Überprüfung von geplanten Werbemaßnahmen des Mandanten schon im Vorfeld
  • Überprüfung von Werbemaßnahmen und Werbeangaben von Konkurrenten zum Zwecke eventueller Anspruchsgeltendmachung
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen durch Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage oder
  • Hinterlegung von Schutzschriften