Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
28. April 2020Ein Rechtsanwalt, der als externer Datenschutzbeauftragte tätig ist, ist ein gewerblicher Unternehmer
30. April 2020
29.04.2020 | Steuerrecht:
STEUERBEFREITE ZAHLUNGEN AN ARBEITNEHMER IN DER CORONA-KRISE MÖGLICH
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Dr. Norbert Gieseler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht