mgup-logo-40-2mgup-logo-40-2mgup-logo-40-2mgup-logo-40-2
  • Home
  • Anwälte
    • Dr. Norbert Gieseler
    • Johannes Meinhardt, M.B.A.
    • Nicola Scholz-Recht
    • Christian Prauser
    • Alexander Göhrmann
    • Dr. Stephan Lodde
    • Christina Elpers
    • Kerstin Gieseler
    • Max Müller
    • Paul Skatulla
    • Kirstin Böhm
    • Prof. Dr. Tobias Huep
  • Kompetenzen
    • Arbeitsrecht
    • Bankrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Bausparkassenrecht
    • Designrecht
    • Erbrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerbemietrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Handelsrecht
    • Handelsvertreterrecht
    • Insolvenzrecht
    • Kapitalanlagerecht
    • Kapitalmarktrecht
    • Kreditrecht
    • Markenrecht
    • Patentrecht
    • Presserecht
    • Steuerrecht
    • Steuerstrafrecht
    • Stiftungsrecht
    • Unternehmensnachfolge
    • Urheberrecht
    • Versicherungsrecht
    • Vertragsrecht
    • Wettbewerbsrecht
  • Banken
  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Karriere
    • Rechtsanwälte
    • Rechtsreferendare
    • ReFa / Rechtsfachwirt
    • ReFa Ausbildung
  • Aktuelles
✕
Bankrecht
Telefonische Weitergabe einer TAN – Wann besteht grobe Fahrlässigkeit seitens des Zahlers?
29. September 2022
MG&P – Meinhardt, Gieseler & Partner, Kanzlei Nürnberg Aktuelles Steuerrecht
Vererben und Verschenken von Immobilien wird ab dem Jahr 2023 deutlich teurer
20. Oktober 2022
Aktuelle aus dem Steuerrecht

Wirtschaftskanzlei Nürnberg Header Aktuelles Zeichen Verständliche
Schriftsätze
Konkrete
Empfehlungen

 

 

12.10.2022 | Steuerrecht

Unangemeldete Wohnungsbesichtigung des Finanzamts zur Feststellung eines häuslichen Arbeitszimmers

Der Bundesfinanzhof hatte in einer Entscheidung vom 12.07.2022 (Az.: VII R 8/19) über folgenden Sachverhalt zu entscheiden. Eine selbständige Unternehmensberaterin machte in ihrer Einkommensteuererklärung erstmals Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Auf Nachfrage des Finanzamtes reichte sie eine Skizze der Wohnung herein, die der Sachbearbeiter des Finanzamtes aber für klärungsbedürftig hielt. Dieser bat den Flankenschutzprüfer um Besichtigung der Wohnung. Der Prüfer erschien unangekündigt an der Wohnungstür der Steuerpflichtigen, wies sich als Steuerfahnder aus und betrat unter Hinweis auf die Überprüfung im Besteuerungsverfahren die Wohnung. Die Steuerpflichtige hat der Besichtigung nicht widersprochen. Der BFH urteilte nunmehr, dass die Besichtigung rechtswidrig war. Zur Überprüfung der Angaben zum häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist angesichts des in Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verbürgten Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung eine Besichtigung in der Wohnung eines mitwirkungsbereiten Steuerpflichtigen erst dann erforderlich, wenn die Unklarheiten durch weitere Auskünfte oder andere Beweismittel (z.B. Fotografien) nicht mehr sachgerecht aufgeklärt werden können. Dies gilt auch dann, wenn die Steuerpflichtige (wie in diesem Fall) der Besichtigung zugestimmt hat und deshalb ein schwerer Grundrechtseingriff nicht vorliegt. Der BFH führt weiter aus, dass die Ermittlungsmaßnahmen auch deswegen rechtswidrig seien, weil sie von einem Steuerfahnder und nicht von einem Mitarbeiter der Veranlagungsstelle durchgeführt wurde. Denn das persönliche Ansehen eines Steuerpflichtigen kann dadurch gefährdet werden, dass zufällig anwesende Dritte glauben, dass beim Steuerpflichtigen strafrechtlich ermittelt wird. Bei derart unzulässigen Ermittlungsmaßnahmen des Finanzamts liegt ein Beweisverwertungsverbot vor, so dass die Erkenntnisse aus einer solch unzulässigen Maßnahme nicht im Besteuerungsverfahren verwertet werden dürfen.

Weitere Informationen zum Steuerrecht

Dr. Norbert Gieseler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht

 

Übersicht Aktuelles

 

Related posts

steuerrecht

steuerrecht

31. August 2023

Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen auch durch den Mieter möglich


Read more
erbrecht

erbrecht

7. August 2023

Lebensgefährte darf nicht ins Haus!


Read more
erbrecht

erbrecht

27. Juli 2023

Wie erreicht man ein gültiges Dreizeugentestament?


Read more
Kanzlei für Wirtschaftsrecht

Meinhardt, Gieseler & Partner mbB
Kanzlei für Wirtschaftsrecht
Rathenauplatz 4–8
90489 Nürnberg

T 0911 580 560-0
F 0911 580 560-99
kanzlei@mgup.de

  • Home
  • Anwälte
  • Kompetenzen
  • Banken
  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Karriere
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • LinkedIn
  • XING
© 2023 Meinhardt, Gieseler & Partner mbB
      •  

      •  

      •  

      •  

      Cookie-Zustimmung verwalten
      Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
      Funktional Immer aktiv
      Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
      Vorlieben
      Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
      Statistiken
      Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
      Marketing
      Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
      Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
      Einstellungen anzeigen
      {title} {title} {title}