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17.06.2021 | Arbeitsrecht:
Unwirksamkeit umfassender Verfallklauseln
Das Bundesarbeitsgericht hat am 26.11.2020 entschieden, dass Regelungen in Arbeitsverträgen unwirksam sind, die pauschale Ausschlussklauseln enthalten, wonach sämtliche finanziellen Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden.
Das Bundesarbeitsgericht änderte in dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung. Bisher galt eine Entscheidung aus dem Jahr 2005 (BAG vom 28.09.2005 – 5 AZR 250/05), wonach für derartige Klauseln sinn- und zweckorientierte Auslegungen galten und hieraus gefolgert wurde, dass Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung nicht unter diese Klauseln fallen sollen. Dies führte zur grundsätzlichen Wirksamkeit dieser Klauseln. Hieran hält das Bundesarbeitsgericht nun allerdings ausdrücklich nicht mehr fest.
Nun kommt eine derartige Auslegung künftig nicht mehr in Betracht. Vielmehr seien von derart pauschalen Abgeltungsklauseln nunmehr auch Ansprüche wegen einer vorsätzlichen Vertragsverletzung bzw. auch vorsätzlichen unerlaubten Handlung umfasst. Dies sei unwirksam, was auch zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt führt.
Es ist daher dringend zu empfehlen, die in den Arbeitsverträgen verwendeten Ausschlussfristen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen, da Ausschlussfristen grundsätzlich insbesondere für Arbeitgeber dringend anzuraten sind.
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Christian Prauser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht