mgup-logo-40-2mgup-logo-40-2mgup-logo-40-2mgup-logo-40-2
  • Home
  • Anwälte
    • Dr. Norbert Gieseler
    • Johannes Meinhardt, M.B.A.
    • Nicola Scholz-Recht
    • Christian Prauser
    • Alexander Göhrmann
    • Dr. Stephan Lodde
    • Dr. Cornelius Held
    • Christina Elpers
    • Kerstin Gieseler
    • Max Müller
    • Kirstin Böhm
    • Prof. Dr. Tobias Huep
    • Paul Skatulla
  • Kompetenzen
    • Arbeitsrecht
    • Bankrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Bausparkassenrecht
    • Erbrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Handelsrecht
    • Insolvenzrecht
    • Kapitalmarktrecht
    • Kreditrecht
    • Markenrecht
    • Patentrecht
    • Presserecht
    • Steuerrecht
    • Steuerstrafrecht
    • Stiftungsrecht
    • Unternehmensnachfolge
    • Urheberrecht
    • Versicherungsrecht
    • Vertragsrecht
    • Wettbewerbsrecht
  • Banken
  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Karriere
    • Rechtsanwälte
    • Rechtsreferendare
    • ReFa / Rechtsfachwirt
    • ReFa Ausbildung
  • Aktuelles
✕
Bankrecht
BGH zu Gegenansprüchen der Bank bei unautorisierten Zahlungen
26. Januar 2021
MG&P – Meinhardt, Gieseler & Partner, Kanzlei Nürnberg Aktuelles Arbeitsrecht
Recht des Betriebsrats auf monatliche Einsicht in die Gehaltslisten?
10. Februar 2021
erbrecht

erbrecht

Wirtschaftskanzlei Nürnberg Header Aktuelles Zeichen Verständliche
Schriftsätze
Konkrete
Empfehlungen

 

 

08.02.2021 | Erbrecht:

Vorsicht bei der Ausschlagung einer Erbschaft

Wer die Erbschaft aufgrund Vermutungen über den Nachlasswert ausschlägt oder annimmt, kann später nicht mehr anfechten, weil er sich geirrt habe.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in seiner Entscheidung vom 09.12.2020 (Az.: 3 Wx 13/20) folgenden Sachverhalt zu beurteilen:

Der Erblasser hinterließ vier Kinder. Eines der Kinder schlug die Erbschaft rechtzeitig aus mit der Begründung,

Der Nachlass ist mir nicht bekannt. Aus diesem Grunde schlage ich aus persönlichen Gründen die Erbschaft aus.

Die Ausschlagende ging davon aus, dass der Nachlass überschuldet sei. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass diese Ansicht falsch war. Der Nachlass war nicht überschuldet. Als die Betroffene dies erfuhr, hat sie die Ausschlagungserklärung angefochten mit der Begründung, es liege ein Irrtum vor. Sie ginge davon aus, dass der Nachlass überschuldet sei.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte die Wirksamkeit der Anfechtungserklärung ab, da die Ausschlagungserklärung ohne Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses und damit ohne Bewertung des Nachlasses aus subjektiven bewusst unsicheren Gesichtspunkten erklärt wurde.

Eine Anfechtung einer Ausschlagungserklärung ist grundsätzlich möglich, wenn man sich über den Wert des Nachlasses irrt. Da ein solcher Irrtum vorliegend nicht vorhanden war, lag ein sogenannter bloßer Motivirrtum vor, der keine Anfechtung der Ausschlagung rechtfertigt.

Aus diesem Grunde sollte man bei einer Ausschlagung einer Erbschaft vorsichtig sein und nach Möglichkeit zuvor die Werthaltigkeit des Nachlasses überprüfen. Soweit eine solche Überprüfung innerhalb der Ausschlagungsfrist von 6 Wochen nicht möglich ist, ist darauf zu achten, mit welcher Erklärung die Ausschlagung erfolgt. Durch die Wahl der sorgfältigen Erklärung hält man sich die Möglichkeit einer späteren Anfechtung dieser Ausschlagungserklärung offen.

Weitere Informationen zum Erbrecht
 

Dr. Norbert Gieseler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht

 

Übersicht Aktuelles

 

Related posts

erbrecht

erbrecht

31. Januar 2023

Ein Testamentserbe trägt das Risiko, dass das Testament unwirksam ist


Read more
Aktuelles Zivilrecht Icon
18. Januar 2023

Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks


Read more
Aktuelles Vortrag Icon
28. Oktober 2022

lunch & law: Das Testament – Probleme und Lösungen


Read more
Kanzlei für Wirtschaftsrecht

Meinhardt, Gieseler & Partner mbB
Kanzlei für Wirtschaftsrecht
Rathenauplatz 4–8
90489 Nürnberg

T 0911 580 560-0
F 0911 580 560-99
kanzlei@mgup.de

  • Home
  • Anwälte
  • Kompetenzen
  • Banken
  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Karriere
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • LinkedIn
  • XING
© 2023 Meinhardt, Gieseler & Partner mbB
  •  

  •  

  •  

  •  

Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
{title} {title} {title}