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03.09.2021 | Arbeitsrecht:
Weiterhin grundsätzlich keine Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes für Fremdgeschäftsführer einer GmbH!
Der Europäische Gerichtshof hatte zuletzt in einem Urteil vom 17.03.2021 umfangreich zum sogenannten „Arbeitnehmer-Begriff“ Stellung genommen und hieraus war eine gewisse Unsicherheit darüber entstanden, ob ggf. ein GmbH-Fremdgeschäftsführer, der einer starken Weisungsgebundenheit der Gesellschafter unterliegt, Arbeitnehmer ist.
Mit Urteil vom 27.04.2021 – 2 AZR 540/20 (NZA 12/2021, Seite 857 ff.) – hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass die Weisungsgebundenheit eines GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommt, im Normalfall jedoch die bisherigen Grundsätze weiterhin gelten mit der Folge, dass auch das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet.
Voraussetzung für einen derartigen Ausnahmefall sei es, dass das Weisungsrecht über die typische gesellschaftsrechtliche Weisungsbefugnis hinausgeht und sich auch auf weitere Umstände erstreckt, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann.
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Christian Prauser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht