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29.04.2022

Sneak Preview zu Musterverfahren

Prämiensparzins-Urteil weist den Weg – Diese Entscheidung hatte die Branche mit Spannung erwartet, und das Ergebnis sorgte nicht nur beim Ostdeutschen Sparkassenverband für zufriedene Gesichter. Mit seinem Urteil zu einem Prämiensparvertrag der Ostsächsischen Sparkasse regelte das OLG Dresden am Mittwoch erstmals die Frage, an welcher Referenz sich die versprochenen Prämien zu orientieren haben: dem Zinssatz von lang laufenden Bundeswertpapieren. Die Folgen für die Branche wären beachtlich: In dem Dresdener Fall schrumpfte die Summe, die die Sparkasse ihrem Kunden nachzahlen muss, um rd. 60% …

Weitere Informationen: Download „DER PLATOW Brief“

 

 

Johannes Meinhardt, M.B.A.

Johannes Meinhardt, M.B.A.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

 

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Meinhardt, Gieseler & Partner mbB
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Rathenauplatz 4–8
90489 Nürnberg

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