Hausmeister- und Notdienstpauschalen sind nicht umlagefähig
9. März 2020Bundesregierung beschliesst Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie
25. März 2020
25.03.2020 | In eigener Sache:
WIR SIND DA – WIR SIND DIGITAL – WIR SIND ERREICHBAR!
Wir sind auch in der aktuellen Wirtschafts- und Gesundheitskrise selbstverständlich für Sie da und digital erreichbar!
Besprechungen bieten wir weiterhin mittels Telefon, Telefonkonferenz oder Videokonferenz an. Die Organisation und die Kosten einer solchen Konferenz übernehmen wir – das dauert auch nicht länger als ein paar freundliche Worte zu Beginn eines persönlichen Termins. Nur für den Kaffee müssen Sie jetzt selbst sorgen.
Wir haben uns einzig entschieden, in unseren Kanzleiräumen bis auf weiteres keine Mandanten zu empfangen. Im Hinblick auf die Gesundheit unserer Mitarbeiter und die Aufrechterhaltung unseres Beratungsangebotes denken wir, dass dies auch in Ihrem Interesse ist.
Viele Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Messen und Freizeitveranstaltungen sind abgesagt. Die Justiz hat ihre Verhandlungstermine aufgehoben.
Das bedeutet nicht, dass wir nicht arbeiten. Das hat vielmehr zur Folge, dass unsere Mandanten dringende Fragen haben, die wir Ihnen gerne beantworten.
Ihre Ansprüche setzen wir gerade auch in der Krise unverzüglich für Sie durch und beraten Sie, wie Sie auf Risiken reagieren können.
Wir sind einsatzfähig und sind für Sie da.
Sollte unser Büro wider Erwarten geschlossen werden (zum Beispiel im Falle einer harten Ausgangssperre) sind alle Anwälte und unsere Ihnen vertrauten kompetenten Assistentinnen in der Lage, auch vom home-office aus auf Dokumente zuzugreifen, mit Gericht und Gegenseite zu kommunizieren, Anträge einzureichen, Ansprüche geltend zu machen und Entscheidungen abzurufen.
Sie können uns vertrauen – in jeder Situation werden Ihre Daten und Anliegen vertraulich und kompetent erledigt.
Kurzarbeitergeld, Absagen von Messen und Veranstaltungen, drohende Insolvenz des Vertragspartners, Verhalten bei Kündigung, Ansprüche bei vorübergehenden Betriebsschliessungen, Videokonferenz statt Sitzung, Verschiebung von Gesellschafterversammlungen, Voraussetzungen für Umlaufbeschlüsse, etc. Die Liste aktueller Probleme ist lang. Wir informieren Sie gerade jetzt über Lösungsmöglichkeiten.
Unser Team kompetenter Anwälte erweitern wir zu diesem Zwecke in Kürze um eine Anwaltskollegin, die unser Beratungsangebot „Insolvenzrecht auf Gläubigerseite“ mit hoher Fachkompetenz und mehr als 10-jähriger praktischer Erfahrung verstärken wird:
Wie kann ich möglichst vermeiden, dass die drohende Insolvenz des Geschäftspartners auch mich mitreißt? Wie kann ich meine Ansprüche in der vorläufigen Insolvenz sichern? Wie kann ich mich gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters wehren?
Gerade jetzt stellen sich für viele Unternehmer neue und durchaus existentielle Fragen, die schnellen Rat und konsequentes Handeln erfordern.
Johannes Meinhardt, M.B.A.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht