Rechtsanwalt für Erbrecht in Nürnberg – für Familien und Unternehmer
Ein weiterer Schwerpunkt unserer juristischen Kompetenzen als Wirtschaftskanzlei in Nürnberg ist das Erbrecht. Das Beratungsspektrum deckt alle relevanten Problembereiche für Privatpersonen, Familien und Unternehmer ab. Dies beginnt bei der Gestaltung von Testamenten unter Berücksichtigung aller steuerlichen Aspekte über die vertragliche und testamentarische Gestaltung im Rahmen der Unternehmensnachfolge bis hin zu Erbauseinandersetzungen und Testamentsvollstreckungen.
Erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht in Nürnberg
Auf dem Gebiet sind wir als Rechtsanwalt für Erbrecht in Nürnberg insbesondere regelmäßig in folgenden Bereichen für Privatpersonen und Familien tätig:
- Gestaltung von Testamenten, auch unter Berücksichtigung von steuerlichen Problemen;
- testamentarische und vertragliche Gestaltung im Rahmen der Unternehmensnachfolge;
- Beratung und Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten;
- Erbauseinandersetzungen;
- Testamentsvollstreckung.
Das Erbrecht ist ein subjektives Recht, das in Deutschland sogar im Grundgesetz Artikel 14 als Grundrecht verankert ist. Es räumt jedem Bürger das Recht ein, als Erblasser Verfügungen über das Eigentum und andere veräußerbare Rechte auf den Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln bzw. als Erbe auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden. Im objektiven Sinne bezeichnet das Erbrecht die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens beim Tod eines Erblassers auf einen oder mehrere Erben befassen. Als Wirtschaftskanzlei in Nürnberg sind wir vor allem mit den speziellen erbschaftsrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Anforderungen von Unternehmern und Familienunternehmen vertraut.
Rechtsanwälte für Erbrecht beraten bei der Gestaltung von Testamenten
Als etablierte Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Nürnberg können wir unseren Mandanten bei der Gestaltung und Verfassung ihres Testamentes ganz besondere Expertisen anbieten. Herr Rechtsanwalt Christian Prauser ist seit vielen Jahren im Bereich des Erbrechts tätig und Herr Dr. Norbert Gieseler verfügt neben der juristischen Qualifikation eines Fachanwalts für Erbrecht und Fachanwalts für Steuerrecht sowie Handelsrecht und Gesellschaftsrecht zudem über nachweisliche Kompetenzen bei allen steuerlichen Aspekten des Erbrechts. Daher können unsere Mandanten stets darauf vertrauen, dass bei der Erstellung ihrer Testamente alle relevanten Aspekte bedacht werden.
Fachanwalt berät bei der Unternehmensnachfolge
Die testamentarische und vertragliche Gestaltung im Rahmen der Unternehmensnachfolge kann weitreichende Folgen für alle beteiligten Parteien haben. Auch bei diesem teils komplizierten Aufgabenumfeld kommt unseren Mandanten die Dreifachqualifikation unseres spezialiserten Anwaltes Dr. Gieseler zugute. Nicht nur der Unternehmer, der sein Unternehmen übergeben will, geht hohe Risiken im Erbrecht und Steuerrecht ein. Auch der Nachfolger und das Unternehmen können mit der Expertise eines erfahrenen Fachanwaltes für Erbrecht die Risiken deutlich minimieren.
Auch bei diesem teils komplizierten Aufgabenumfeld kommen unseren Mandanten die Dreifachqualifikation unseres spezialisierten Anwalts zu gute. Als Fachanwalt für die Rechtsgebiete Erbrecht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht bieten wir den Mandanten unserer Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg eine gleichermaßen umfassende wie fundierte Beratungen und Bewertungen.
Kompetente Beratung und Vertretung von Erben und Erblassern
Zu unseren Mandanten zählen Erben wie Erblasser gleichermaßen. Dabei vertreten wir die Interessen von Pflichtteilsberechtigten genauso, wie wir versuchen, Erbauseinandersetzung zunächst einvernehmlich zu lösen. Gelingt dies nicht, so vertreten wir unsere Mandanten auch bei Erbauseinandersetzungen vor Gericht und sorgen in ihrem Sinne für eine zügige Testamentsvollstreckung. Dabei sind wir für unsere Mandanten bundesweit an allen Gerichten tätig.
Ihre Rechtsanwälte zum Fachgebiet Erbrecht:
Dr. Norbert Gieseler
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
T 0911 580 560-24
gieseler@mgup.de
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Alexander Göhrmann
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
T 0911 580 560-35
goehrmann@mgup.de
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