Bau- und Architektenrecht

In den nachstehenden Bereichen verfügen wir über langjährige Erfahrung und sorgen somit für eine optimale Begleitung Ihres Bauprojekts.

  • Privates Baurecht
  • Projektsteuerungs-, Architekten- und Ingenieurrecht
  • Baustrafrecht

 

Wir lösen Ihre in den Bereichen Entwickeln, Planen, Bauen und Finanzieren auftretenden Rechtsprobleme. Wir unterstützen Sie beratend bei der Vertragsgestaltung und dem Vertragsmanagement ebenso wie in der streitigen Auseinandersetzung vor Gericht. In Verhandlungen mit Behörden, Investoren und Dritten erarbeiten wir Lösungen zur Sicherung ungestörter Planungs- und Bauabläufe. Dabei betreuen wir Bauvorhaben jeder Größenordnung für Auftraggeber oder für Auftragnehmer.

 

Beispiele:

Generalunternehmer- und Totalunternehmerverträge; Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsfragen; Realisierungsträgerverträge; Nachtragsprüfung und -abwicklung (Claim Management); Erschließungs- sowie städtebauliche Verträge; Projektsteuerungs-, Architekten und Ingenieurverträge, Behinderungsfolgen, Ansprüche aus Bauablaufstörung und komplexe Schadensabwicklungen.