Erfahrener Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Nürnberg

Das Vertragsrecht bezeichnet allgemein die Regelung von Rechtsbeziehungen aller Art zwischen mehreren Parteien. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Nürnberg biete ich kompetente Beratung bei der Gestaltung von Verträgen. Diese zeichnet sich dadurch aus, über die konkret von den Parteien geäußerten Vorstellungen vorausschauend damit zusammen­hängende Probleme und deren Regelungsbedarf zu erkennen und den Interessen der Parteien entsprechend zu regeln.

 

Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Nürnberg

Im Mittelpunkt stehen die Ausarbeitung, Gestaltung und Prüfung der vertraglichen Rechts­verhältnisse der Unternehmen, etwa Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertriebsverträge, Kooperationsverträge, Rahmenverträge, Dienstleistungsverträge, Lieferverträge, Kaufverträge, Lizenzverträge im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sowie gewerbliche Mietverträge. Ebenso werden Fragen der Geltendmachung von Gewährleistungs­ansprüchen geprüft (Vertragsrecht).