Patentrecht

Patente und Gebrauchsmuster sind sogenannte technische Schutzrechte, die eine technische Erfindung (z. B. auch eine Arbeitnehmererfindung) voraussetzen und nur durch Eintragung bei den dafür zuständigen Ämtern gegründet werden können. Während das Anmeldeverfahren bei technischen Schutzrechten wie Patenten und Gebrauchsmustern wegen der technischen Dominanz zweckmäßig in die Hände von Patentanwälten gelegt wird, helfen wir

  • bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (vor allem gerichtet auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Schadensersatz und Vernichtung) durch Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage oder Hinterlegung von Schutzschriften
  • bei der Verwertung der Schutzrechte durch Gestaltung oder Überprüfung von Kauf und Lizenzverträgen