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24.05.2022 | Arbeitsrecht:

Zulässigkeit einer Probezeitkündigung gegenüber einem nicht geimpften Arbeitnehmer

Grundsätzlich muss eine Kündigung in der Probezeit nicht begründet werden.
Das Arbeitsgericht Berlin hat sich mit dem Fall einer Kündigung in der Probezeit auseinandergesetzt, in dem die Kündigung ausdrücklich deswegen ausgesprochen wurde, weil die Arbeitnehmerin nicht bereit war, sich impfen zu lassen, obwohl der Arbeitgeber in seinem Unternehmen ein „2G-Modell“ durchsetzen wollte, da er Veranstaltungen durchführte, bei denen „2G“ Voraussetzung war.
Das Arbeitsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass hierin keine unzulässige Maßregelung des Arbeitgebers vorliegen würde und dass auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz anzunehmen sei, auch wenn die Entscheidung der Arbeitnehmerin gegen die Inanspruchnahme der Schutzimpfung allein auf medizinische Bedenken gestützt wird.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und es erscheint fraglich, ob diese Entscheidung in der zweiten Instanz Bestand haben wird.
(Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 03.02.2022 – 17 Ca 11178/21)

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht

 

Christian Prauser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

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