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21.09.2023 | Arbeitsrecht:
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Arbeitnehmer trifft Darlegungs- und Beweislast bei Fortsetzungserkrankungen!
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.01.2023 – 5 AZR 93/22 – entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist und eine neue Erstbescheinigung vorlegt, ohne vorher wieder genesen zu sein, dann dafür beweispflichtig ist, dass es sich tatsächlich um keine Fortsetzungserkrankung handelt. Insbesondere in „belasteten Arbeitsverhältnissen“ ist es häufig so, dass Arbeitnehmer über Monate arbeitsunfähig sind und nach Ablauf des Sechs-Wochen-Zeitraums erneut eine Erstbescheinigung vorlegen. Dann entsteht regelmäßig Streit darüber, ob nun die Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers wiederauflebt oder nicht.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer in diesen Fällen Entgeltfortzahlungsansprüche geltend macht, er substantiiert dazu vortragen muss, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen. Dies wird regelmäßig substantiierten Vortrag zum Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, zu den Beschwerden und die entsprechende Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit im gesamten maßgeblichen Zeitraum mit sich bringen. In diesem Zusammenhang wird es auch regelmäßig notwendig sein, die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.
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Christian Prauser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht