Haftungsrisiken des Geschäftsführers für Steuern trotz insolvenzrechtlicher Sicherungsanordnung
4. August 2020Keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung bei der Schließung einer Gastronomie wegen Corona-Virus
25. August 2020
13.08.2020 | IN EIGENER SACHE:
MG&P STÄRKT BERATUNG IM INSOLVENZRECHT
Wir haben unser Kompetenzteam verstärkt und freuen uns, Ihnen unsere neue Kollegin, Frau Rechtsanwältin Christina Elpers, vorzustellen.
Frau Elpers erweitert unser Team seit 18.05.2020 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Insolvenzrechts auf Gläubigerseite sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. Mit ihr konnten wir eine weitere hervorragende Juristin für unsere Kanzlei gewinnen und bauen damit unsere Expertise auf dem Gebiet des Insolvenzrechts für Sie aus.
Wir befinden uns in turbulenten Zeiten – die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in nahezu allen Lebensbereichen spürbar. So haben viele Unternehmen mit Umsatzeinbußen zu kämpfen, was sich auf deren Ertragslage und damit auch auf die Liquiditätssituation der Unternehmen auswirkt.
Die Bundesregierung schuf im Rahmen der COVID-19-Gesetzgebung eine Reihe von Hilfsmaßnahmen. Neben finanziellen Hilfen wurden temporär die Insolvenzantragspflichten ausgesetzt und die Antragsrechte der Gläubiger eingeschränkt. So kam es im ersten Quartal 2020 zu einem deutlichen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen. Dass diese Tendenz der rückläufigen Insolvenzzahlen auf Dauer nicht zu halten sein wird, dessen ist man sich in Fachkreisen einig. Spätestens nach Aufhebung der Krisenmaßnahmen rechnet der VID, der Berufsverband der Insolvenzverwalter, in kürzester Zeit mit einer hohen Zahl von Unternehmensinsolvenzen.
Das Thema ‚Insolvenz‘ wird also in naher Zukunft wieder viel präsenter sein als zuletzt. Hier empfiehlt es sich, gut gewappnet – und vor allem gut beraten zu sein, egal ob Sie mittelbar oder unmittelbar vom Thema Insolvenz betroffen sind.
Frau Elpers war zuletzt für eine auf das Insolvenzrecht bzw. die Insolvenzverwaltung spezialisierte Münchner Kanzlei tätig und verfügt über eine mehr als zehnjährige Erfahrung als Rechtsanwältin und somit über ein hohes Maß an juristischer Expertise.
Sollte sich also abzeichnen, dass einer Ihrer Vertragspartner – sei es Kunde, Geschäftspartner oder Lieferant – in eine insolvenznahe Situation gerät, so ist es empfehlenswert, möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte gegenüber einem Insolvenzverwalter bestmöglich zu sichern und natürlich auch durchzusetzen. Die Möglichkeiten, wie wir Sie hierbei auf Gläubigerseite unterstützen können, sind vielfältig.
Insbesondere unterstützen wir Sie bei
- der Vertragsgestaltung im Hinblick auf Insolvenzrisiken
- der Vertragsanpassung bereits bestehender Verträge
- der Implementierung von insolvenzfesten Klauseln
- der Durchsetzung von vertraglich vereinbarten Sicherungsrechten (Eigentumsvorbehaltsrechte, Globalzessionen, Sicherungsübereignungen etc.)
- der Durchsetzung von gesetzlichen Sicherungsrechten (z.B. Vermieterpfandrecht)
- der Durchsetzung von Lieferantenrechten
- der Forderungsanmeldung
- der Abwehr von geltend gemachten Insolvenzanfechtungsansprüchen
- der Abwehr (und der Vorbeugung) von Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit der Geschäftsführerhaftung | Organhaftung
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist dabei die Basis, um gemeinsam mit Ihnen Ihr rechtliches Anliegen zu analysieren und zum Erfolg zu führen.
Christina Elpers
Rechtsanwältin