mgup-logo-40-2mgup-logo-40-2mgup-logo-40-2mgup-logo-40-2
  • Home
  • Anwälte
    • Dr. Norbert Gieseler
    • Johannes Meinhardt, M.B.A.
    • Nicola Scholz-Recht
    • Christian Prauser
    • Alexander Göhrmann
    • Dr. Stephan Lodde
    • Dr. Cornelius Held
    • Christina Elpers
    • Kerstin Gieseler
    • Max Müller
    • Kirstin Böhm
    • Prof. Dr. Tobias Huep
    • Paul Skatulla
  • Kompetenzen
    • Arbeitsrecht
    • Bankrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Bausparkassenrecht
    • Erbrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Handelsrecht
    • Insolvenzrecht
    • Kapitalmarktrecht
    • Kreditrecht
    • Markenrecht
    • Patentrecht
    • Presserecht
    • Steuerrecht
    • Steuerstrafrecht
    • Stiftungsrecht
    • Unternehmensnachfolge
    • Urheberrecht
    • Versicherungsrecht
    • Vertragsrecht
    • Wettbewerbsrecht
  • Banken
  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Karriere
    • Rechtsanwälte
    • Rechtsreferendare
    • ReFa / Rechtsfachwirt
    • ReFa Ausbildung
  • Aktuelles
✕
MG&P – Meinhardt, Gieseler & Partner, Kanzlei Nürnberg Aktuelles Steuerrecht
Haftungsrisiken des Geschäftsführers für Steuern trotz insolvenzrechtlicher Sicherungsanordnung
4. August 2020
Aktuelles Corona Icon
Keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung bei der Schließung einer Gastronomie wegen Corona-Virus
25. August 2020
Aktuelles in eigener Sache

Aktuelles in eigener Sache

Wirtschaftskanzlei Nürnberg Header Aktuelles Zeichen Verständliche
Schriftsätze
Konkrete
Empfehlungen

 

13.08.2020 | IN EIGENER SACHE:

MG&P STÄRKT BERATUNG IM INSOLVENZRECHT

Wir haben unser Kompetenzteam verstärkt und freuen uns, Ihnen unsere neue Kollegin, Frau Rechtsanwältin Christina Elpers, vorzustellen.

Frau Elpers erweitert unser Team seit 18.05.2020 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Insolvenzrechts auf Gläubigerseite sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. Mit ihr konnten wir eine weitere hervorragende Juristin für unsere Kanzlei gewinnen und bauen damit unsere Expertise auf dem Gebiet des Insolvenzrechts für Sie aus.

Wir befinden uns in turbulenten Zeiten – die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in nahezu allen Lebensbereichen spürbar. So haben viele Unternehmen mit Umsatzeinbußen zu kämpfen, was sich auf deren Ertragslage und damit auch auf die Liquiditätssituation der Unternehmen auswirkt.

Die Bundesregierung schuf im Rahmen der COVID-19-Gesetzgebung eine Reihe von Hilfsmaßnahmen. Neben finanziellen Hilfen wurden temporär die Insolvenzantragspflichten ausgesetzt und die Antragsrechte der Gläubiger eingeschränkt. So kam es im ersten Quartal 2020 zu einem deutlichen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen. Dass diese Tendenz der rückläufigen Insolvenzzahlen auf Dauer nicht zu halten sein wird, dessen ist man sich in Fachkreisen einig. Spätestens nach Aufhebung der Krisenmaßnahmen rechnet der VID, der Berufsverband der Insolvenzverwalter, in kürzester Zeit mit einer hohen Zahl von Unternehmensinsolvenzen.

Das Thema ‚Insolvenz‘ wird also in naher Zukunft wieder viel präsenter sein als zuletzt. Hier empfiehlt es sich, gut gewappnet – und vor allem gut beraten zu sein, egal ob Sie mittelbar oder unmittelbar vom Thema Insolvenz betroffen sind.

Frau Elpers war zuletzt für eine auf das Insolvenzrecht bzw. die Insolvenzverwaltung spezialisierte Münchner Kanzlei tätig und verfügt über eine mehr als zehnjährige Erfahrung als Rechtsanwältin und somit über ein hohes Maß an juristischer Expertise.

Sollte sich also abzeichnen, dass einer Ihrer Vertragspartner – sei es Kunde, Geschäftspartner oder Lieferant – in eine insolvenznahe Situation gerät, so ist es empfehlenswert, möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte gegenüber einem Insolvenzverwalter bestmöglich zu sichern und natürlich auch durchzusetzen. Die Möglichkeiten, wie wir Sie hierbei auf Gläubigerseite unterstützen können, sind vielfältig.

Insbesondere unterstützen wir Sie bei

  • der Vertragsgestaltung im Hinblick auf Insolvenzrisiken
  • der Vertragsanpassung bereits bestehender Verträge
  • der Implementierung von insolvenzfesten Klauseln
  • der Durchsetzung von vertraglich vereinbarten Sicherungsrechten (Eigentumsvorbehaltsrechte, Globalzessionen, Sicherungsübereignungen etc.)
  • der Durchsetzung von gesetzlichen Sicherungsrechten (z.B. Vermieterpfandrecht)
  • der Durchsetzung von Lieferantenrechten
  • der Forderungsanmeldung
  • der Abwehr von geltend gemachten Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • der Abwehr (und der Vorbeugung) von Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit der Geschäftsführerhaftung | Organhaftung

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist dabei die Basis, um gemeinsam mit Ihnen Ihr rechtliches Anliegen zu analysieren und zum Erfolg zu führen.

Christina Elpers Rechtsanwältin

Christina Elpers
Rechtsanwältin

 

Übersicht Aktuelles

 

Related posts

Aktuelles in eigener Sache

Aktuelles in eigener Sache

24. Januar 2023

Kicker-Talent erhält Profivertrag


Read more
Aktuelles in eigener Sache

Aktuelles in eigener Sache

28. Oktober 2022

JUVE-Handbuch 2022/23 MG&P


Read more
Bankrecht
7. Juni 2022

P&R-Gruppe: Weitere Entscheidung eines Oberlandesgerichts zur Frage der Anfechtbarkeit von Auszahlungen an Anleger: OLG Stuttgart, Az.: 3 U 341/20″


Read more
Kanzlei für Wirtschaftsrecht

Meinhardt, Gieseler & Partner mbB
Kanzlei für Wirtschaftsrecht
Rathenauplatz 4–8
90489 Nürnberg

T 0911 580 560-0
F 0911 580 560-99
kanzlei@mgup.de

  • Home
  • Anwälte
  • Kompetenzen
  • Banken
  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Karriere
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • LinkedIn
  • XING
© 2023 Meinhardt, Gieseler & Partner mbB
  •  

  •  

  •  

  •  

Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
{title} {title} {title}