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01.08.2022 | Arbeitsrecht:

Novelliertes Nachweisgesetz – Neue Vorgaben für Arbeitgeber

Zum 01.08.2022 ist eine Novellierung des Nachweisgesetzes in Kraft getreten. Diese Änderungen erhöhen die Anforderungen an Hinweis- und Dokumentationspflichten inner- und außerhalb von Arbeitsverträgen erheblich und sind für alle Arbeitgeber relevant, da Verstöße (anders als bisher) künftig mit Bußgeldern verfolgt werden können.

Neu ist auch, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer auch über das einzuhaltende Verfahren bei Kündigungen einschließlich der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage informieren müssen!

Das Nachweisgesetz, welches bisher ein „Schattendasein“ geführt hat, erlangt nun ab 01.08.2022 praktische Relevanz.

Insbesondere die wesentlichen neuen Anforderungen fassen wir kurz für Sie zusammen:

  • Nach § 2 NachwG sind umfassende Informationspflichten zum Arbeitsverhältnis vorgesehen. Diese können gesondert (schriftlich) festgehalten werden oder in Neuarbeitsverträgen per se enthalten sein.
  • Nach § 3 NachwG sind Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen dem Arbeitnehmer spätestens am Tag des Wirksamwerdens schriftlich mitzuteilen.
  • Im Rahmen der Übergangsvorschriften ist Alt-Arbeitnehmern (solche mit Beginn der Tätigkeit vor 01.08.2022) auf Verlangen eine Niederschrift über gewisse Arbeitsbedingungen zu erteilen
  • Verstöße gegen das Nachweisgesetz können für den Einzelfall mit einer Geldbuße von bis zu 2.000,00 Euro geahndet werden.

Mithin gilt es, bestehende Arbeitsverträge an die neuen Anforderungen anzupassen und auf die neuen Dokumentationspflichten – gerade wenn Alt-Arbeitnehmer dies verlangen sollten – vorbereitet zu sein.

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht

Christian Prauser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

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